Es kommt die Zeit, dass den Eltern oder Großeltern die alleinige Versorgung schwerfällt. Dieses Problem wird zunächst gar nicht so recht bemerkt, denn es ist ein schleichender Prozess. Auch wollen die Betroffenen Ihre vermeintliche hiflsbedürftigkeit auch nicht offen zeigen oder den eigenen Angehörigen gegenüber zugeben.
Wir wollen Ihnen dabei helfen solange wie möglich in der eigenen gewohnten Umgebung bleiben zu können. Hierfür gibt es verschiedenste Hilfsmöglichkeiten.
Hilfsmittel
Auch wenn keine Pflegestufe notwendig ist, können Gelder für Hilfsmittel und Kurse oder eventuelle Umbauten beantragt werden. Oft werden Hilfsmittel dann von den Kassen nur teilweise finanziert, geliehen oder zur Verfügung gestellt.
Für pflegende Angehörige bieten Hilfsdienste und Organisationen Kurse an. Ohne Vorkenntnisse stößt man schnell an seine Grenzen, ist körperlich stark erschöpft. Es kann auch zu akuten Situationen kommen, in denen gezielte Maßnahmen erforderlich sind. All dieses ist Gegenstand von solchen Kursen.
Will man eine Pflegestufe beantragen, dann kann dieses als formloser Brief oder Formular an die Krankenkasse geschehen. Der Antrag muss nicht vom Pflegebedürftigen selbst gestellt werden, sondern kann von einem Vertreter (Angehörigen) übernommen werden.
Im Antrag muss deutlich werden, ob es sich um einen Erstantrag handelt, welche Leistungen benötigt werden (häusliche oder stationäre Pflege) und worin die Unterstützung bereits erhalten wird. Natürlich die Bankverbindung nicht vergessen.
Die Einstufung erfolgt nun über den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen).
Die Kasse muss innerhalb von 5 Wochen über die Pflegebedürftigkeit zu entscheiden. Wurde zusätzlich noch Pflegezeit durch Angehörige beantragt, verkürzt sich diese Frist auf 2 Wochen. Liegt der Patient im Krankenhaus, dann muss binnen einer Woche die Entscheidung stehen.
Es ist sinnvoll, ein Pflegetagebuch bereits vor dem Besuch des MDK zu führen. Hierin sollten die Zeiten festgehalten werden, die für Waschen, Hilfe bei der Körperpflege, Mahlzeiten zurechtlegen usw. benötigt werden. Wichtig: das Kochen an sich gehört nicht in diese Zeiten hinein, wohl aber das Schneiden in mundgerechte Stücke.
Ein Einholen eines Attesten über eine vorliegende Demenz ist ebenfalls hilfreich, denn diese Patienten können zwar relevante Tätigkeiten im Sinne der Pflegestufe erfüllen, benötigen jedoch hierfür ausreichend Motivation und Kontrolle.
Seit Neuestem gibt es auch die Pflegestufe Null – für Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf wie z.B. Demenzkranke. Hier wird ein Grundbetrag gezahlt, jedoch erst nach Nachweis konkreter Kosten und Sachleistungen als Quittung.
Ist diese Einstufung nicht mit den reellen Verhältnissen und Erfordernissen des Patienten übereinzubringen bzw. wird der Antrag auf Pflegestufe vom MDK/der Krankenkasse abgelehnt, kann ein Widerspruch erhoben werden. Dieses muss innerhalb eines Monates nach Eintreffen der Einstufung schriftlich geschehen. Der Einspruch kostet nichts, ist dieser Erfolglos, bleibt nur der Klageweg vor dem Sozialgericht.